Fakultät VI - Planen Bauen Umwelt

Grundsätzliche Anforderungen an eine Professur

Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen sind die Einstellungsvoraussetzungen bei der Besetzung von W2/W3-Professuren in § 100 Abs. 1 BerlHG geregelt. Für die Einstellung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren gelten die Bestimmungen des § 102a BerlHG.

Hinsichtlich des Berufungsverfahrens gilt darüber hinaus die Berufungsordnung der TU Berlin, im Falle einer Berufung auf eine Tenure-Track-Professur ist auch die Tenure-Track-Ordnung der TU Berlin relevant.

Für das Bewerbungsverfahren ist neben dem Forschungsprofil des Kandidaten oder der Kandidatin auch das Lehrportfolio ein wichtiger Bestandteil.

Und mit Blick auf die sprachlichen Voraussetzungen hat der Akademische Senat der TU Berlin am 16.05.2018 einen Beschluss zur Sprachenpolitik gefasst.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Stabsstelle für Berufungsmanagement.

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