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Promotionen
Technische Universität Berlin
Fakultät VI – Planen Bauen Umwelt
Fakultätsverwaltung Sekr. A 1
Straße d. 17. Juni 152 D-10623 Berlin
bei Rückfragen:
Marie Neubert
Tel. (030) 314-22227
E-Mail
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Ablauf für das Promotionsverfahren
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1. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen (§ 3 PromO)
Sie stellen an den Dekan der Fakultät VI einen formlosen Antrag auf „Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen“ zur/zum Dr.-Ing./ Dr. rer. nat./ Dr. phil. an der Fakultät VI mit Angabe des Fachgebietes der Promotion.
Als Anlagen fügen Sie bitte bei:
beglaubigte Kopie Ihres Diplomzeugnisses und -urkunde, kurzer tabell. Lebenslauf
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2. Anmeldung der Promotionsabsicht (§ 4 PromO)
Sie stellen einen formlosen Antrag an den Dekan der Fakultät VI „Anmeldung der Promotionsabsicht“, in dem Sie den Arbeitstitel Ihrer Dissertation und das Fachgebiet der Promotion nennen. Als Anlagen fügen Sie bitte bei:
Beschreibung des in Aussicht genommenen Dissertationsthemas (Exposé),
einen Arbeits- und Zeitplan, schriftl. Zusage des/der betreuenden hauptamtlichen Hochschullehrers/in
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1. und 2. können in der Regel (z. B. wenn der Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule mit Promotionsrecht abgelegt wurde) zusammen beantragt werden.
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3. Promotionsantrag (§§ 5 und 6 PromO)
Sie stellen einen formlosen Antrag an den Dekan der Fakultät VI auf „Zulassung zum Promotionsverfahren zum Dr.-Ing./ Dr. rer. nat./ Dr. phil.“ und stellen deutlich das Thema Ihrer Dissertation heraus.
Als Anlagen fügen Sie bitte bei:
- min. 4 Exemplare der gebundenen Dissertationsschrift
- tabellarischen Lebenslauf
- sowie die in § 5 der jeweiligen Promotionsordnungen geforderten Erklärungen (7 Punkte)
Vorschläge für zwei Gutachter/innen, davon mindestens ein(e) hauptamtliche(r) Professor/in der Fakultät VI
ggf. Nachweis der Zulassungsauflagen
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4. Wissenschaftliche Aussprache (§ 8 PromO)
Nach Eröffnung des Promotionsverfahrens durch den Dekan und Eingang der Gutachten in der Fakultätsverwaltung vereinbaren Sie mit den Gutachtern/innen und der/dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses den Termin für die wissenschaftliche Aussprache und teilen diese der Fakultätsverwaltung spätestens 20 Tage vor dem Termin der wissenschaftlichen Aussprache schriftlich mit.
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5. Veröffentlichung (§ 9 PromO)
Nach der wissenschaftlichen Aussprache müssen Sie Ihrer Veröffentlichungspflicht nachkommen. Die Pflichtexemplare sowie ein von einer/einem der Gutachter/innen unterschriebenes „abstract“ von einer maschinengeschriebenen Seite müssen in der UB-Dissertationsstelle (UB in der Fasanenstraße 88) abgegeben werden. Sie erhalten von der UB-Dissertationsstelle eine Empfangsbescheinigung, die Sie in der Fakultätsverwaltung (Str. des 17. Juni 152, Sekr. A 1, Raum A 108) vorlegen, wo Ihnen dann die Promotionsurkunde ausgehändigt wird.
Promotionsordnungen
Bitte beachten Sie die seit dem 16. April 2008 gültige neue Promotionsordnung für alle Doktorgrade. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
- (neue_Promotionsordnung.pdf)PDF,169 KB
- (Promotionsordnung_englisch_01.pdf)PDF,227 KB
alte Promotionsordnungen
- (Promotionsordnung_Dr.-Ing.pdf)PDF,3.6 MB
- (Promotionsordnung_Dr.rer.nat.pdf)PDF,4.5 MB
- (Promotionsordnung_Dr.phil.pdf)PDF,791 KB