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FAQ
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Anmeldung zu Prüfungen
- Auslandsstudium
- Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen
- Bewerbung
- Bewerbungsfristen
- Bewerbungsunterlagen
- Doktorandenprogramm (Promotion)
- Erasmus-Studierende
- Nebenhörer
- Stipendien
- Studienangebot
- Studienberatung
- Studiendauer
- Wiederholung von Prüfungen
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wer ist für die Anerkennung zuständig?
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist der jeweilige Prüfungsausschuss zuständig. Eine Auflistung aller Prüfungsausschüsse finden Sie auf der folgenen Seite.
Anmeldung zu Prüfungen
Wie melde ich mich zu den einzelnen Prüfungen an?
Wenn das elektronische Anmeldesystem QISPOS noch nicht zur Verfügung steht, gelten folgende Anmeldungsregularien aus der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Prüfungsverfahrens in Bachelor- und Masterstudiengängen (AllgPO) (PDF, 201,1 KB).
Mündliche Prüfung:
Die Anmeldung zur Mündlichen Prüfung hat vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt zu erfolgen. Sie muss innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung erfolgen.
Schriftliche Prüfung:
Die Anmeldung zur Schriftlichen Prüfung erfolgt durch Teilnahme.
Prüfungsäquivalente Studienleistung:
Die Anmeldung erfolgt rechtzeitig vor Ablegung der ersten Prüfungsleistung beim Prüfungsamt.
Abweichende Regelungen:
Das Prüfungsamt kann abweichende Formen der Anmeldung genehmigen. Diese sind den Studierenden in den Modulbeschreibungen, spätestens jedoch bei der Ankündigung des Prüfungstermins, bekannt zugeben.
Wie funktioniert die Anmeldnung über QISPOS?
Hier finden Sie Informationen zur Nutzung von QISPOS, dem elektronischen Anmeldesystem. Ist die Anmeldung online möglich, so muss die Anmeldung auch Online in QISPOS erfolgen. Die Anmeldung, sowie der Rücktritt, können nur in den festgelegten Anmeldezeiträumen erfolgen.
Ich kann mich nicht über QISPOS anmelden - woran liegt das und wer ist dafür zuständig?
- Das Modul wird in diesem Semester nicht angeboten.
- Das Modul ist von der Prüferin, dem Prüfer noch nicht freigeschaltet worden.
- Das Modul ist noch nicht auf das Online Anmeldeverfahren umgestellt. Dies betrifft hauptsächlich Wahlpflichtmodule.
- Die Anmeldung erfolgt nicht im Anmeldezeitraum.
Bei Problemen mit der Anmeldung wenden Sie sich bitte als erstes an Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer.
Auslandsstudium
Wo finde ich Informationen über Möglichkeiten eines Studiums im Ausland?
An der TU Berlin bestehen mit über 300 ausländischen Hochschulen Kooperationen, über die die Studierenden im Ausland studieren können. Die Teilnahme an einem Austauschprogramm ist in der Regel mit einem Stipendium und dem Erlass bzw. Teilerlass der Studiengebühren im Ausland verknüpft. Die Aufenthaltsdauer liegt je nach Programm zwischen drei und zwölf Monaten.
Informationen zu den einzelnen Kooperationen und ausländischen Universitäten erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Wann gehe ich am besten ins Ausland?
Die Studierenden von Bachelor-Studiengängen müssen zu Beginn des Austauschaufenthaltes mindestens im 3. Fachsemester sein, um an einem ERASMUS-Austausch teilzunehmen. Da ein Auslandsstudium relativ lange Vorlaufzeiten mit sich bringt, ist für einen Austausch ab dem 3. Fachsemester schon eine Bewerbung direkt nach Studienbeginn nötig, d. h. im Januar nach Studienaufnahme.
Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen
Ich habe vor einigen Jahren an der TU Berlin studiert und brauche eine Bescheinigung über die Studieninhalte - wer ist dafür zuständig?
Bescheinigungen über die Studieninhalte erhalten Sie beim Prüfungsamt.
Anschrift:
Technische Universität Berlin
Abt. I - Studierendenservice
Referat IB - Prüfungen
[Bitte geben Sie hier Ihren Studiengang an]
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Telefonnummern und Email zu Ihrem Studiengang finden Sie auf den Seiten der Ansprechpartner.
Bewerbung
Wie bewerbe ich mich für einen Studienplatz an der TU Berlin? Dies ist abhängig von dem gewünschten Studiengang, ihrer Hochschulzugangsberechtigung oder ihrem ersten Hochschulabschluss.
Bachelor:
- Besitzen Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung mit Anerkennung durch eine deutsche Kultusbehörde, dann wenden Sie sich bitte an den Servicebereich Bachelor
- Besitzen Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung ohne Anerkennung durch eine deutsche Kultusbehörde, dann bewerben Sie sich bitte über Uni Assist
Master:
- Ab dem Wintersemester 2011/2012 ändern sich die Bewerbungsmodalitäten für die Masterstudiengänge. Entscheidend ist der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss.
Nähere Informationen erhalten sie auf den Seiten der Abteilung IA Zulassung und Immatrikulation.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Campus Center:
Campus Center
Erdgeschoss des Hauptgebäudes im Südflügel zum Campusgelände hin
Raum H 30
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Tel.: (030) 314 29999
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen sind abhängig davon, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten oder einen zulassungsfreien Studiengang handelt.
Bis wann bewerbe ich mich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. einen zulassungsfreien Studiengang?
Aktuelle Angaben zu der Bewerbungsfrist erhalten Sie auf der Seite Fristen und Termine.
Bewerbungsunterlagen
Wo finde ich die Bewerbungsunterlagen?
Die Bewerbungsunterlagen finden sie auf folgenden Seiten.
Gibt es besondere Bewerbungsunterlagen für internationale Bewerber/innen?
Alle Bewerbungsunterlagen und Informationen für internationale Bewerber/innen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Wo kann ich eine Papierversion der Unterlagen abholen?
Bewerbungsunterlagen können auch im Campus-Center abgeholt werden.
Campus-Center:
Erdgeschoss des Hauptgebäudes im Südflügel zum Campusgelände hin
Raum H 30
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Doktorandenprogramm (Promotion)
Gibt es einen Promotionsstudiengang an der TU Berlin?
Die Promotion dient als Vorbereitung auf die selbständige Forschung, daher gibt es keinen eigenen Promotionsstudiengang an der TU Berlin.
Muss ich als Doktorand eingeschrieben sein?
Eine Einschreibung als Doktorand an TU Berlin ist nicht erforderlich.
Wie finde ich einen passenden Betreuer für meine Doktorarbeit (Dissertation)?
Eine/n passende/n Betreuer/in für Ihre Doktorarbeit (Dissertation) können Sie sich selber aussuchen. Hierzu benutzen Sie die Webseiten der TU Berlin um sich zu informieren und einen direkten Kontakt zu den Professoren/innen herzustellen.
Weitere Informationen zur Promotion finden Sie auf den Seiten des Nachwuchsbüros TU-DOC.
Erasmus-Studierende
Outgoing:
Wo finde ich Informationen zum Erasmus-Programm?
Auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts finden Sie Informationen rund um das Erasmus-Programm.
Eine Übersicht über die Erasmus-Hochschulkooperationen der Fakultät VI finden Sie im Erasmus Atlas.
Die Stipendienausschreibungen mit den zuständigen Hochschullehrern finden Sie auf den Seiten für Internationales.
Wen kann ich außerdem für Fragen rund um das Studium ansprechen?
Bei allen weiteren Fragen um ein Studium an der TU Berlin wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.
Gibt es Möglichkeiten, mich schon vor dem Beginn der Vorlesungszeit zu orientieren?
Das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis dient als erste Orientierungshilfe. Durch deren ständige Aktualisierung kann es bei der Bewerbung vorkommen, dass Sie auf nicht mehr aktuelle Vorlesungen zugreifen. Aktuelle Informationen zu den einzelnen Studiengängen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Nebenhörer
Ich bin Nebenhörerin/Nebenhörer und brauche einen Schein - wer ist dafür zuständig?
Ihre Scheine bekommen Sie bei den Sekretariaten des Studienfaches, wo Sie Ihre Prüfung abgelegt haben.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antrag finden Sie auf der folgenden Webseite.
Stipendien
Welche Stipendienmöglichkeiten gibt es in Deutschland?
Für ein Erststudium können finanziell bedürftige deutsche (und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische) Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Den Antrag stellen Sie hierzu beim Bafög-Amt. Die erforderlichen Formulare können Sie sich auch im Internet herunter laden. Ob und wieviel Bafög Sie in Anspruch nehmen können, kann mit dem Bafög-Rechner überprüft werden.
Des Weiteren gibt es zur Finanzierung des Studiums die Möglichkeit eines Stipendiums. Die Studienberatung hat hierzu eine Auswahl bedeutender Studienstiftungen aufgestellt und auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat unter Stipendienlotse eine Datenbank eingerichtet. Die Studienstiftungen fördern nicht nur Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen, auch gesellschaftspolitisches und soziales Engagement zählen hierbei. Begabtenförderungswerke fördern in der Regel in Anlehnung an das BAföG. Das gilt für die Förderungshöchstdauer ebenso wie für die Höhe des Stipendiums.
Wo finde ich Informationen zu Auslandsstipendien?
Informationen zu Auslandsstipendien erhalten Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandamts und persönlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Studienangebot
Alle Studiengänge der TU Berlin
Eine Übersicht aller von der TU Berlin angebotenen Studiengänge finden Sie auf den TU-Hauptseiten.
Welche Studiengänge werden an der Fakultät VI angeboten?
Die Bachelor-, Master- und Weiterbildungs-Studiengänge der Fakultät VI - Bauen-Planen-Umwelt mit einer kurzen Erläuterung finden Sie auf folgenden Seiten.
Werden an der Fakultät VI englischsprachige Studiengänge angeboten?
Die Fakultät VI bietet folgende Masterstudiengänge auf Englisch an:
- Geodesy
- Urban Management (Weiterbildungsstudiengang)
Zusätzlich bietet die Fakultät einen Dual Degree Masterstudiengang Urban Design an, welcher komplett in Englisch statt findet. Dieser findet in Berlin und Shanghai statt.
Studienberatung
Ich habe inhaltliche Fragen zu meinem Studium - an wen kann ich mich wenden?
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige studentische Studienfachberatung. Eine Auflistung finden Sie auf der folgenden Seite.
Studiendauer
Wie lange beträgt die Regelstudienzeit für meinen Studiengang?
Die Regelstudienzeit für alle Bachelorstudiengänge beträgt sechs Semester. Für alle Master- und Weiterbildungs-Studiengänge beträgt die Regelstudienzeit vier Semester.
Wann werde ich exmatrikuliert?
- Wenn Sie sich für das nächste Semester nicht zurückgemeldet haben.
- Wenn Sie drei Mal durch die selbe Prüfung gefallen sind.
Hat der/die Student/in nicht spätestens nach Ablauf von zwei Semstern nach Ende der für das Studium festgelegten Regelstudienzeit die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt oder sich zum letzten Teil der Abschlussprüfung angemeldet, so muss er/sie an einer besonderen Prüfungsberatung teilnehmen. Kommt der Studierende dieser Aufforderung nicht nach, so wird er von Amts wegen exmatrikuliert. (§14 AllgPO)
Wiederholung von Prüfungen
Wie oft kann ich eine Modulprüfung wiederholen?
Nicht bestandene Modulprüfungen der Bachelor- und Masterprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig (§12 Abs. 1 AllgPO).
Kann ich Teilleistungen der Prüfungsäquivalenten Studienleistung wiederholen oder muss ich das gesamte Modul wiederholen?
Wenn einzelne Teilleistungen der Prüfungsäquivalenten Studienleistung bestanden werden müssen, um das Modul erfolgreich zu absolvieren, so können die jeweils nicht bestandenen Teile wiederholt werden.
Wenn sich die Note aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der Einzelnoten ergibt, so muss das gesamte Modul wiederholt werden. (§11 Abs. 2 AllgPO)