Inhalt des Dokuments
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät VI
Wir setzen uns im hochschulpolitischen Kontext pro-aktiv ein für:
- die Konzeption, Umsetzung und Begleitung von Gleichstellungsthemen, Frauenförderung und Gendergerechtigkeit
- Gleiche Entwicklungsmöglichkeiten und Beseitigung bestehender Nachteile von allen Personen aufgrund ihres Geschlechts
Wir bieten Informationen, Beratung und Unterstützung zu allen Angelegenheiten im Unialltag insbesondere:
- durch die Mitwirkung an allen Stellenbesetzungs‐ und Berufungsverfahren, inkl. Aufstockungen und Vertragsverlängerungen für alle Mitgliedergruppen (von der stud. Mitarbeiter*in bis zu den Hochschulprofesor*innen)
- bei der Implementierung von Genderthemen in Lehre und Forschung
- in allen Gleichstellungsfragen (Gender Mainstreaming) und Genderkompetenz, z.B. gendergerechte (An)sprache
- Bei der finanziellen und programmatischen Studien- und Karriereplanung, z.B. Veranstaltungen, Fördermöglichkeiten, Weiterbildungs- und Beratungsangebote
- Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Uni/Beruf
- In Konfliktfällen/Mobbing, aber auch (sexualisierte) Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
- Einzelfallberatungen
Des Weiteren haben wir eine beratende Funktion durch Mitwirkung in Gremien der Fakultät, Kommissionen und konzeptionellen und strukturellen Prozessen (z.B. Frauenförderplan der Fakultät, Zielvereinbarungen, Studienreform). Wir agieren innerhalb eines Netzwerks mit anderen Gleichstellungsakteur*innen in- und außerhalb der TU Berlin.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden durch den Frauenbeirat gewählt. Dort ist jede der vier Statusgruppen mit je einer Frau sowie deren Stellvertreterin repräsentiert. Die Beirätinnen werden von den weiblichen Mitgliedern der Fakultät auf zwei Jahre gewählt. Bestellt werden die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten durch die Leitung der Hochschule.