Fakultät VI - Planen Bauen Umwelt

Kommission für Ethik in der Forschung an der Fakultät VI

Über uns

Die Kommission für Ethik in der Forschung an der Fakultät VI (KEF VI) ist eine Kommission des Fakultätsrats der Fakultät VI. Der KEF VI gehören 7 stimmberechtigte Mitglieder an, darunter 4 Hochschullehrer*innen, ein*e Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in, ein*e Studierende*r und ein*e Mitarbeiter*in in Technik, Service und Verwaltung sowie deren Stellvertreter*innen.  Bei Bedarf kann die Fakultät die Kommission um zusätzliche Mitglieder erweitern. Die Mitglieder werden vom Fakultätsrat benannt.

Vorsitzender der KEF VI ist Herr Prof. Dr. Jörg Gleiter (FG Architekturtheorie).

Die KEF VI nimmt auf Antrag Stellung zur ethischen Vertretbarkeit der Forschungsvorhaben von Mitgliedern der Fakultät VI. Dazu prüft sie die eingereichten Forschungsanträge auf ihre Durchführbarkeit nach den anerkannten forschungsethischen Prinzipien der jeweiligen Fachdisziplin. Zu laufenden Forschungsvorhaben nimmt die KEF VI nicht Stellung.

Nähere Informationen zur Arbeit der KEF VI finden Sie in ihrer Geschäftsordnung.

Antragstellung

Antragsberechtigt sind Mitglieder der Fakultät VI. Bitte stellen Sie Ihre Anträge in deutscher oder englischer Sprache per E-Mail.

Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Antragstellung. Ein vollständiger Antrag umfasst:

a)  das Antragsformular,
b)  die forschungsethischen Leitlinien der Fachdisziplin,
c)  den Forschungsantrag mit allen Anlagen (z.B. Instruktionen, Fragebögen).

Grundlage für das Votum der KEF VI ist das Antragsformular.