Fakultät VI - Planen Bauen Umwelt

Promotionen und Habilitationen an der Fakultät VI

Wenn Sie eine Promotion oder Habilitation anstreben, ist die Fakultät ein wichtiger Ansprechpartner, da die Verfahren und die Verleihung der akademischen Grade in ihrer Verantwortung liegen.

Im Folgenden möchten wir Sie insbesondere über alle formalen Fragen rund die Promotion informieren - von der ersten Orientierung über die Anmeldung der Promotionsabsicht, das Promotionsverfahren bis hin zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation.

Zudem finden Sie untenstehend die Kontaktdaten der Vertrauensperson für Promovierende der Fakultät, an die Sie sich in Problem- und Konfliktfällen wenden können.

Wenn Sie eine Habilitation anstreben, wenden Sie sich bitte direkt an das Fakultäts-Service-Center, wir beraten Sie gerne.

Der Weg zur Promotion

Damit Ihr Promotionsvorhaben rasch bearbeitet werden kann, bitten wir Sie, den folgenden Schritten und Hinweisen zu folgen.

Die dazu notwendigen Formulare finden Sie in den entsprechenden Kapiteln oder unter "Downloads".

Bitte verabreden Sie für die Abgabe von Unterlagen vor Ort immer einen Termin!

1. Allgemeine Orientierung

Wie kann ich an der Fakultät VI promovieren?

Bitte informieren Sie sich zunächst über die unterschiedlichen Wege hin zu einer Promotion. Dabei ist es unter anderem wichtig, die Frage der Finanzierung zu klären sowie eine*n Betreuer*in zu finden, die*der Ihr Promotionsvorhaben betreut (siehe dazu auch Kapitel 2).

An der Fakultät VI Planen Bauen Umwelt können Sie zur*zum

  • Doktor*in der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.),
  • Doktor*in der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.),
  • Doktor*in der Philosophie (Dr. phil.) oder
  • Doktor*in der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. oec.) promovieren.

Welcher Doktorgrad verliehen wird, ergibt sich aus § 2 der Promotionsordnung:

„Der Schwerpunkt der Dissertation liegt bei einer Promotion zur*zum Dr.-Ing. auf ingenieurwissenschaftlichem Gebiet, zur*zum Dr. rer. nat. auf mathematischem oder naturwissenschaftlichem Gebiet, zur*zum Dr. phil. auf geistes- oder sozialwissenschaftlichem Gebiet und zur*zum Dr. rer. oec. auf wirtschaftswissenschaftlichem Gebiet.“


Auf welcher Grundlage kann ich an der Fakultät VI promovieren?

Grundlage für die Durchführung eines Promotionsvorhabens an der Fakultät VI sind die gemeinsame Promotionsordnung der TU Berlin inklusive ihrer ersten Änderung sowie die Ausführungsbestimmungen der Fakultät VI.

Die Kenntnis der Promotionsordnung und der Ausführungsbestimmungen wird bei Beratungsanfragen vorausgesetzt!

2. Anmeldung der Promotionsabsicht

Sie können Ihre Promotionsabsicht anmelden, indem Sie das betreffende Formular (deutschsprachige Version bzw. englischsprachige Version) ausfüllen und zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:

  • Kurzbeschreibung / Exposé des Dissertationsvorhabens
  • Arbeits- und Zeitplan
  • Unterschriebener Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses
  • Betreuungszusage (Muster Betreuungszusage)
  • Erfassungsbogen statistischer Daten.

Die Betreuung kann durch eine der folgenden Personen erfolgen, die Mitglied der Fakultät VI der TU Berlin sein muss:

  • hauptamtliche*r Professor*in
  • Hochschuldozent*in
  • Juniorprofessor*in
  • promovierte*r Nachwuchsgruppenleiter*in
  • dauerhaft hauptberuflich beschäftigte*r außerplanmäßige*r Professor*in.

Zusätzlich zur Betreuungszusage ist mit der betreuenden Person eine Promotionsvereinbarung abzuschließen. Das Fakultäts-Service-Center benötigt diese Vereinbarung jedoch nicht für die Anmeldung.

Bitte richten Sie Ihren Antrag auf Anmeldung der Promotionsabsicht zunächst digital an promotionen@fak6.tu-berlin.de und achten Sie darauf, dass ein Datenvolumen von 2-3 MB nicht überschritten wird. Das Original senden Sie bitte per Post an die Fakultätsverwaltung (s. untenstehende Kontaktdaten).

Daraufhin erhalten Sie eine Bestätigung durch die Dekanin bzw. die Fakultätsverwaltung. Nur mit dieser Bestätigung können Sie sich dann im nächsten Schritt an der TU Berlin immatrikulieren.

Bitte beachten Sie: Promovierende, die nicht an der TU Berlin angestellt sind, sind zur Immatrkulation verpflichtet. Angestellte Promovierende können, müssen sich aber nicht immatrikulieren. Eine Immatrikulation erfolgt nicht über die Fakultätsverwaltung, sondern über das Studierendensekretariat der TU Berlin.

3. Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens

Haben Sie Ihre Doktorarbeit fertiggestellt, können Sie den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stellen. Das entsprechende Formular können Sie in deutscher Sprache oder in englischer Sprache herunterladen und ausfüllen.

In diesem Antrag schlagen Sie u.a. die gewünschten Gutachter*innen vor. Sie können auch einen Namensvorschlag für den Vorsitz des Promotionsausschusses unterbreiten. Beachten Sie dabei bitte die Anforderungen der Promotionsordnung und der Ausführungsbestimmungen der Fakultät VI.

Es empfiehlt sich, den Antrag (inkl. Titelblatt und Angaben zu Co-Autor*innenschaften) vorab als Scan an promotionen@fak6.tu-berlin.de zu übersenden. Ihre Arbeit dagegen reichen Sie bitte nicht per E-Mail ein!

Neben diesem Antrag sind der Fakultätsverwaltung folgende Unterlagen einzureichen:

  • Die fertiggestellte Dissertation in ausgedruckter Form. Beachten Sie bitte die Vorgaben für die Titelblattgestaltung (die sich von denen des Titelblatts für die spätere Veröffentlichung unterscheiden!).
    Die Zahl der einzureichenden Exemplare ergibt sich aus der Zahl der gewünschten Gutachter*innen sowie zwei zusätzlichen Exemplaren für die*den Vorsitzende*n und das Fakultäts-Service-Center.
  • Eine Fassung der Dissertation im PDF-Format auf einem digital lesbaren Medium. Es kann Ihnen auf Anfrage ein Zugang zu einem Bereich der TUB-Cloud erstellt werden. Das FSC greift prinzipiell nicht auf Cloudbereiche kommerzieller oder anderer Drittanbieter (We-transfer, dropbox usw.) zu.
  • Einen (aktualisierten!) unterschriebenen Lebenslauf
  • Eine Publikationsliste
  • Ggf. weitere Unterlagen, falls Sie eine kumulative Dissertation einreichen (siehe Formular sowie die Ausführungsbestimmungen der Fakultät VI). Bitte beachten Sie schon zu diesem Zeitpunkt die urheberrechtlichen Hinweise der Universitätsbibliothek.
  • Ggf. einen Antrag auf Einsichtnahme in die Gutachten vor der Wissenschaftlichen Aussprache und Verschwiegenheitsverpflichtung (siehe dazu auch Kapitel 4)

4. Wissenschaftliche Aussprache

Nach Eröffnung des Promotionsverfahrens durch die Dekanin und dem Eingang der Gutachten in der Fakultätsverwaltung folgt die Wissenschaftliche Aussprache.

Die Wissenschaftliche Aussprache gliedert sich in zwei Teile:

  • Vortrag der*des Doktorand*in über die Dissertation (ca. 30 Minuten)
  • Diskussion mit den Gutachter*innen über die Fachdisziplin der Dissertation (ca. 60 Minuten).

Die Wissenschaftliche Aussprache ist universitätsöffentlich und erfolgt in Anwesenheit der*des Promovierenden sowie aller Mitglieder des Promotionsausschusses.

Nach § 8 (2) der Promotionsordnung ist in besonders begründeten Einzelfällen oder bei Abwesenheit von einzelnen oder allen Beteiligten infolge höherer Gewalt eine Durchführung der Wissenschaftlichen Aussprache in Teilpräsenz oder als rein virtuelle Aussprache möglich. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch die Hinweise des Fakultäts-Service-Centers zur Durchführung.

Für die Terminabstimmung der Wissenschaftlichen Aussprache (Datum, Zeit und Ort) ist der*die Vorsitzende des Promotionsausschusses zuständig. Die Abstimmung sollte frühestmöglich mit dem Fakultäts-Service-Center geschehen, mindestens jedoch drei Wochen vor dem avisierten Termin.

Einsichtnahme: Gemäß § 8 (1) der Promotionsordnung wird Doktorand*innen der Fakultät VI eine Einsichtnahme in die Gutachten vor der wissenschaftlichen Aussprache gewährt, insofern die*der Betreuer*in einem der Institute der Fakultät VI angehört (Erstmitgliedschaft), die in den Ausführungsbestimmungen der Fakultät VI aufgeführt sind. Hierzu kann ein Antrag auf Einsichtnahme mit einer Verschwiegenheitsverpflichtung eingereicht werden.

5. Veröffentlichung

Nach der Wissenschaftlichen Aussprache müssen Sie Ihrer Veröffentlichungspflicht innerhalb von zwölf Monaten nachkommen (Verlängerung nur im Ausnahmefall).

Dafür ist die Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek der TU Berlin zuständig, bei der Sie die vom Promotionsausschuss genehmigte Fassung (inkl. der vom Promotionsausschuss verfügten Änderungen) in Form folgender Pflichtexemplare abgeben müssen:

Sollte es sich um eine kumulative Dissertation handeln, sind weitere Hinweise, u.a. zum Urheberrecht, zu beachten.

Sie erhalten von der UB-Dissertationsstelle eine Empfangsbescheinigung (Bestätigung der Veröffentlichung), eine Kopie davon geht regelhaft an die Fakultätsverwaltung.

Sollte sich eine Änderung zwischen der eingereichten und der genehmigten Fassung Ihrer Dissertation ergeben haben, ist dem Fakultäts-Service-Center ein Print-Exemplar der veröffentlichten Fassung einzureichen.

Daraufhin wird Ihnen die Promotionsurkunde ausgehändigt oder an Ihre aktuelle Postanschrift versandt.

Bitte beachten Sie für Ihre weitere wissenschaftliche Karriere folgenden Paragraphen des Berliner Hochschulgesetzes:

BerlHG, § 101 (5): "Bei Berufungen auf eine Professur sollen Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen, wissenschaftliche Mitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in der Funktion einer Nachwuchsgruppenleitung sowie Hochschuldozenten und Hochschuldozentinnen der eigenen Hochschule nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach ihrer Promotion die Hochschule gewechselt hatten oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich oder künstlerisch tätig waren (...)."

Kontakt

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Fakultäts-Service-Center

Promotionen und Habilitationen

promotionen@fak6.tu-berlin.de

+49(0)30 314-22227

Sekretariat A 1
Adresse Straße des 17. Juni 152
10623 Berlin

Vertrauensperson für Promovierende

Die Vertrauensperson für Promovierende der Fakultät ist für die Beratung der Promovierenden in Problem- und Konfliktfällen zuständig. Gespräche mit der Vertrauensperson sind grundsätzlich vertraulich und das weitere Vorgehen wird stets mit den Promovierenden abgestimmt.

Bitte beachten Sie: die Vertrauensperson für Promovierende ist nicht für formelle Fragen zuständig, dafür wenden Sie sich bitte an das Fakultäts-Service-Center (s.o.).

Center for Junior Scholars

Die Zentraleinrichtung Center for Junior Scholars der TU Berlin unterstützt Nachwuchswissenschaftler*innen mit einem umfassenden Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot - von Workshops und Trainings, spezifischen Angeboten für weibliche und internationale Promovierende bis hin zu Infos zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.