Fakultät VI - Planen Bauen Umwelt

Referat Studium und Lehre

Das Referat Studium und Lehre ist eine Serviceeinrichtung der Fakultät VI. Wir koordinieren, vermitteln, beraten und informieren bei allen Fragen zu Studium und Lehre. Wir sind Ansprechpartner*innen für Studieninteressierte, Studierende und Lehrende, für die Kolleg*innen der dezentralen und zentralen Universitätsverwaltung und weiterer Einrichtungen der TU Berlin sowie für externe Partner*innen und Interessent*innen.

Informationen für Studieninteressierte

Studienangebot

An der Fakultät VI - Planen Bauen Umwelt können Sie aus über 20 Bachelor-, Master- und weiterbildenden Studiengängen wählen, von Architektur über Geotechnologie bis hin zu Soziologie oder Stadt- und Regionalplanung. Einen Überblick über alle Studiengänge finden Sie auf der Webseite "Studienangebot".

Bewerbung und Immatrikulation

Wichtige Informationen rund um Bewerbung und Einschreibung, Fristen und Termine, die Sie nicht verpassen sollten, sowie die für Sie zuständigen Kontaktpersonen hält das Studierendensekretariat der TU Berlin auf seiner Webseite für Sie bereit.

Beratung

Die (meist studentischen) Studienfachberatungen sind die erste Adresse, wenn es um Informationen und Beratung zu den einzelnen Studiengängen der Fakultät geht.

Wir - das Referat Studium und Lehre der Fakultät VI - sind ebenfalls Ansprechpartner*innen rund um allgemeine Fragen zu Studium und Lehre. Unsere Kontaktdaten finden Sie untenstehend.

TU-weite Beratungsangebote zur Studienorientierung, aber auch Ansprechpersonen für spezifische Anliegen und Situationen finden Sie auf unserer Webseite "Beratung".

Informationen für Studierende

Anerkennung von Leistungen

Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist der jeweilige Prüfungsausschuss zuständig. Weitere Informationen sowie die für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite der Prüfungsausschüsse.

Beratung

Wir - das Referat Studium und Lehre der Fakultät VI - informieren und beraten Sie gerne rund um allgemeine Fragen zu Studium und Lehre und helfen auch in Konfliktfällen. Unsere Kontaktdaten finden Sie untenstehend.

Weitere Ansprechpersonen wie die Studentische Studienfachberatung, den*die Praktikumsbeauftragte*n und den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs sowie weitere Beauftragte und Gremien in den Studiengängen der Fakultät VI oder TU-weite Beratungsangebote finden Sie auf der Webseite "Beratung".

Evaluationen

Detaillierte Informationen zur Evaluation der Lehrveranstaltungen und der Studiengänge sowie zur Akkreditierung und den Studiengangs-Review-Verfahren können Sie auf der Webseite "Qualität in Studium und Lehre" einsehen.

Gast- und Nebenhörerschaft

In den zulassungsbeschränkten Studiengängen der Fakultät VI werden Neben- und Gasthörer*innen grundsätzlich nur in Vorlesungen zugelassen. Sie benötigen hierfür eine Teilnahmegenehmigung, die von dem*der Dozent*in der Lehrveranstaltung und der Fakultät (Studiendekan*in) unterzeichnet werden muss.

Die Prüfungsmodalitäten für Nebenhörer*innen und die Vergabe von Leistungspunkten werden mit den jeweiligen Dozent*innen abgestimmt. Den Nachweis der erbrachten Leistungen mit Note und Leistungspunkten erhalten Sie von dem jeweiligen Fachgebiet. Ihre Teilnahme an Prüfungen kann der*die Dozent*in ablehnen, wenn die eigenen Prüfungskapazitäten ausgelastet sind.

Gasthörer*innen sind grundsätzlich nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

 

Antragsverfahren

Die Antragsformulare sowie weitere Informationen hält das Studierendensekretariat für Sie bereit. Bitte füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus und holen anschließend das Einverständnis der jeweiligen Dozent*innen der einzelnen Lehrveranstaltungen sowie der Fakultät ein. Dies geschieht in der Regel rein elektronisch mit digitalen Unterschriften und per E-Mail. Bitte wenden Sie sich für das Einverständnis der Fakultät ausschließlich an studienbuero(at)fak6.tu-berlin.de.

Nachdem der Antrag vom Studierendensekretariat geprüft wurde, wird der Vorgang automatisch an die ZE Campusmanagement weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann Ihren TU-Account per E-Mail. Mit diesem wird Ihnen u.a. der Zugang auf die ISIS-Plattform ermöglicht.

Promotion

Auf der Webseite Promotion und Habiliation finden Sie Informationen rund um das Promotionsverfahren an der Fakultät VI, wichtige Dokumente und Formulare sowie die Ansprechpersonen.

Prüfungsangelegenheiten

Die Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin regelt die allgemeine Organisation und Durchführung des Studiums und der Prüfungen für alle Studiengänge der TU Berlin. Ergänzt wird die AllgStuPO durch die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs, die die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen in Ihrem Studiengang regelt.

Auf den Webseiten des Referats Prüfungen und der Prüfungsausschüsse finden Sie alle allgemeinen und studiengangsspezifischen Informationen zu Prüfungsangelegenheiten - von der Prüfungsanmeldung bis zu Plagiaten. Hier finden Sie auch die für Sie zuständigen Ansprechpersonen.

Studium und Praktikum im Ausland

Informationen zu einem Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums oder zu einem Praktikum in Europa oder Übersee haben wir auf der Webseite "Studium & Praktika im Ausland" zusammengestellt.

Informationen für Mitarbeitende

Beauftragte und Gremien der Studiengänge

Eine Übersicht aller Gremien, Ausschüsse und Beauftragten der Studiengänge - von den Ausbildungskommissionen über die Praktikums- und Studiengangsbeauftragten bis hin zu den Vertrauenspersonen für ausländische Studierende und Studierende mit Behinderungen - finden Sie auf der Webseite "Beauftragte und Gremien".

Evaluationen

Detaillierte Informationen zur Evaluation der Lehrveranstaltungen und der Studiengänge sowie zur Akkreditierung und den Studiengangs-Review-Verfahren können Sie auf der Webseite "Qualität in Studium und Lehre" einsehen.

Internationale Kooperationen und Austauschprogramme

Sie möchten eine internationale Kooperation initiieren, planen eine wissenschaftliche Zusammenarbeit oder wollen ein Studierendenaustauschprogramm aufzusetzen? Dann finden Sie allgemeine Informationen auf der Webseite der Internationalen Abteilung oder konkrete Anleitungen zum Aufbau eines Studierendenmobilitätsprogramms auf der Webseite des Referats Studierendenmobilität.

Bitte nehmen Sie inbesondere bei letzterem auch frühzeitig Kontakt mit der Referentin für Internationales der Fakultät auf, um die Entscheidungsprozesse zu klären. Die Kontaktdaten finden Sie untenstehend.

Lehraufträge

Allgemeines

Lehraufträge können für vakante Stellen oder als Ausgleich für Deputatsreduzierungen vergeben werden. In diesem Fall sind sie kapazitätsunwirksam, d.h. sie haben keine Auswirkungen auf die Zulassungszahl in den Studiengängen. Alle darüber hinaus vergebenen Lehraufträge sind kapazitätswirksam.

Lehrbeauftragte sollen mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung sowie eine mehrjährige berufliche Praxis aufweisen. Ihnen können Lehraufgaben übertragen werden, wie sie von Hochschullehrer*innen oder sonstigem Lehrpersonal wahrzunehmen sind, außerdem können sie zu Prüfer*innen bestellt werden.

Lehraufträge begründen kein Arbeitsverhältnis zur Hochschule. Ein Lehrauftrag ist zu vergüten; dies gilt nicht, wenn der*die Lehrbeauftragte nach Erteilung des Lehrauftrages auf eine Vergütung verzichtet. Eine vergütungsfähige Lehrveranstaltung setzt in der Regel fünf Teilnehmende voraus.

Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien über die Vergütung von Lehraufträgen an der Technischen Universität Berlin.
Alle relevanten Formulare und Dokumente haben wir zudem für Sie unter "Formulare und Handreichungen der Fakultät VI" zusammengestellt.

 

Antrag und Vergabe

Lehraufträge werden semesterweise nach entsprechendem Beschluss des Fakultätsrats (FKR) oder Eilentscheid durch die Dekanin vergeben. Die Beschlussfassung im FKR erfolgt in der Regel in der letzten Sitzung der Vorlesungszeit. Die Institute werden im Vorfeld aufgefordert, entsprechende Anträge ihrer Fachgebiete zu sammeln und über die*den Geschäftsführende*n Direktor*in an das Fakultäts-Service-Center weiterzuleiten.

Für die Beantragung von Lehraufträgen nutzen Sie bitte folgende Formulare:

 

TU-Account / Provisionierung

Um Lehrbeauftragten einen TU-Account für die Nutzung verschiedener IT-Dienste zur Verfügung stellen zu können (Provisionierung) sowie für die Abrechnung von Lehraufträgen muss für jede*n Lehrbeauftragte*n einmalig im TU-Portal eine externe Konten-Akte (SAP-App) angelegt werden. Bei Folge-Lehraufträgen wird die Akte entsprechend weiter gepflegt und der Provisionierungszeitraum verlängert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Handreichung, die speziell auf die Anlage einer Akte für Lehrbeauftragte abgestimmt ist. Allgemeine Informationen zur externen Konten-Akte finden Sie auf der Webseite "Provisionierung externer Personen".

 

Abrechnung

Für die Abrechnung des Lehrauftrags nutzen Sie bitte unser Abrechnungsformular ( Ausfüll-Muster ) und legen diesem eine Teilnehmer*innenliste der Lehrveranstaltung bei. Bitte beachten Sie, dass das Abrechnungsformular persönlich zu unterschreiben ist und uns im Original an Fakultät VI - FSC, Sekr. A1, Str. des 17. Juni 152, 10623 Berlin übersendet werden muss. Bei Verzicht auf ein Lehrauftragsentgelt nutzen Sie bitte das Formblatt Verzichtserklärung.

Prüfungsverwaltung mit MTS / QISPOS

Prüfungs- und Notenverwaltung im Moseskonto/MTS und QISPOS

Aufgrund eines IT-Hacks erfolgt die digitale Prüfungs- und Notenverwaltung seit dem Sommersemester 2021 im Moseskonto / MTS und in QISPOS, d.h. die Prüfungsan- und abmeldungen erfolgen im Moseskonto / MTS, danach werden die Noten durch die Fachgebiete nach QISPOS übertragen. Die Studierenden können sich über das TU-Portal weiterhin ihre Noten- und Leistungsübersichten sowie weitere Bescheinigungen herunterladen.

Bis zur Einführung der SAP-Prüfungsverwaltung (weitere Infos) werden wir mit der kombinierten MTS / QISPOS-Lösung arbeiten, unsere Handreichung soll Sie hierbei unterstützen.

Informationen zu allen prüfungsrechtlichen Fragen (z.B. Prüfungsformen, An- und Abmeldefristen, Bewertung von Prüfungsleistungen u.a.) finden Sie in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (AllgStuPO) der TU. Auf den Webseiten des Referats Prüfungen finden Sie weitere Hinweise und aktuelle Informationen.

Studienfahrten / Exkursionen

Allgemeines

Studienfahrten sind Lehrveranstaltungen an einem anderen Ort (außerhalb der Räumlichkeiten und des Geländes der TU Berlin) im Rahmen eines von der Fakultät VI angebotenen Studiengangs.

Studienfahrten an der Fakultät VI werden grundsätzlich unterschieden in:

  1. verpflichtende Studienfahrten, die in den geltenden Studien- und Prüfungsordnungen bzw. Modulbeschreibungen (Pflichtmodule sowie Pflichtmodule innerhalb von Vertiefungsbereichen oder Schwerpunkten) festgeschrieben sind und ohne die ein ordnungsgemäßer Studienabschluss nicht erreicht werden kann sowie
  2. sonstige Studienfahrten, die im Rahmen von Wahlpflicht- oder Wahlmodulen durchgeführt werden, die zur Ergänzung und zur Vertiefung der Kenntnisse im Studienfach als wünschenswert gelten, deren Belegung jedoch nicht zwingende Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Abschluss eines Studienganges sind.

Es obliegt grundsätzlich den Studierenden, die ihnen entstehenden Kosten der Fahrten zu den Orten der Lehrveranstaltungen sowie der Unterkunft und Verpflegung zu decken.

Die Fakultät VI bezuschusst verpflichtende Studienfahrten (s.o.) mit den ihr dafür zugewiesenen Haushaltsmitteln, um die finanziellen Belastungen der Studierenden im Zusammenhang mit Studienfahrten so gering wie möglich zu halten.

Studienfahrten ins Ausland sind nur im Ausnahmefall zulässig. Es muss im Antrag dargelegt werden, dass diese zwingend nötig sind und die Wissensvermittlung nur an dem gewählten Ziel möglich ist.

Unabhängig von den verfügbaren Zuschussmitteln müssen sich die Studierenden mit mindestens 10 Euro und im Fall von Auslandsfahrten mit mindestens 40 Euro je angefangenem Reisetag an der Kostendeckung beteiligen. Bei nicht ausreichenden Zuschussmitteln ist eine entsprechend höhere Eigenbeteiligung der Studierenden oder weitere zusätzliche Mittel (z.B. Spenden, DAAD o.a.) erforderlich.

Darüber hinaus besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, sonstige nicht verpflichtende Studienfahrten sowie Fahrten im Zusammenhang mit Abschlussarbeiten durchzuführen. Diese werden nicht aus o.g. Mitteln bezuschusst.

Richtlinien für die Bezuschussung und Finanzierung von Studienfahrten an der Fakultät VI
Hinweise zur Durchführung von Studienfahrten an der Fakultät VI

 

Anmeldung

Alle geplanten verpflichtenden Studienfahrten eines Kalenderjahres sind bis zum 31.01. des Jahres durch die zuständigen Studiengangsbeauftragten (ggf. unter Beteiligung des Exkursionsausschuss bzw. IR/GD) beim FSC anzumelden. Die eingereichten Vorhaben werden durch den FKR beschlossen. Eine durch den FKR bewilligte Studienfahrt ist durchzuführen, anderenfalls hat eine rechtzeitige Absage zu erfolgen.

Die Fachgebiete können für die institutsinterne Anmeldung der geplanten Studienfahrten das untenstehende Anmeldeformular nutzen. Bitte beachten Sie bei der Rückmeldung die institutsspezifischen Zuständigkeiten.

Anmeldeformular

 

Antrag / Anzeige

Unabhängig von der Finanzierung ist jede Studienfahrt anzeigepflichtig und durch das FSC zu genehmigen, um den Unfallversicherungsschutz der Teilnehmer*innen sicherzustellen.

Die Beantragung erfolgt beim Fakultäts-Service-Center (FSC) der Fakultät VI spätestens vier Wochen vor Beginn der Studienfahrt. Ein Antrag auf Durchführung einer verpflichtenden Studienfahrt mit Zuschüssen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Exkursionsausschusses.

Die Genehmigung der Studienfahrt wird durch das FSC erteilt.

Antrag mit Zuschuss
Antrag ohne Zuschuss
Teilnehmer*innenliste
Antrag Sonderfahrerlaubnis für Dienstkraftfahrzeuge

 

Abrechnung

Nach Beendigung der bezuschussten Studienfahrt ist diese durch den*die Leiter*in abzurechnen. Dafür ist das Formular zur Abrechnung von Studienfahrten unter Beilage der im Formular geforderten Unterlagen beim FSC der Fakultät VI einzureichen.

Der Nachweis der Verwendung der bewilligten Zuschusssumme ist unter Beifügung der entsprechenden originalen Rechnungs- bzw. Zahlungsbelege zu erbringen.

Das FSC prüft die Abrechnung und weist den nachgewiesenen Zuschussbetrag an.

Abrechnungsformular

Studiengänge

Die Fakultät VI - Planen Bauen Umwelt bietet ihren Studierenden über 20 Bachelor-, Master- und weiterbildende Studiengänge. Einen Überblick über alle Studiengänge finden Sie auf der Webseite "Studienangebot".

Ansprechpersonen & Kontakt

NameStellennameE-MailTelefonRaum
Mandy GroßerReferentin für Studium und LehreE-Mail +49 (0)30 314-22974A 103
Katrin RitterSachbearbeitung Studium und LehreE-Mail +49 (0)30 314-77026A 104
Carola KurzSachbearbeitung Studium und LehreE-Mail +49 (0)30 314-70967A 110a
Myriam NauerzReferentin für InternationalesE-Mail +49 (0)30 314-78823A 101a
Pia Wagner-SchelewskyReferentin für Evaluation E-Mail +49 (0)30 314-28705A 102

Referat Studium und Lehre

studienbuero@fak6.tu-berlin.de

Sekretariat A3
Gebäude Architekturgebäude
Raum A 101-103
Adresse Straße des 17. Juni 152
10623 Berlin

Ausgelaufene Studiengänge

Eine Übersicht aller ausgelaufenen Studiengänge sowie die entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie beim Studienangebot der Fakultät.