Inhalt des Dokuments
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Anmeldung zu Prüfungen
- Auslandsstudium
- Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen
- Bewerbung
- Doktorandenprogramm (Promotion)
- ERASMUS+-Studierende
- Nebenhörer
- Stipendien
- Studienangebot
- Studienberatung
- Studiendauer
- Wiederholung von Prüfungen
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wer ist für die Anerkennung zuständig?
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist der jeweilige Prüfungsausschuss zuständig. Hier finden Sie eine Auflistung aller Prüfungsausschüsse der Fakultät VI [1].
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Anmeldung zu Prüfungen
Wie melde ich mich zu den einzelnen Prüfungen an?
Die Anmeldung zu einer Prüfung erfolgt bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung (Prüfungsamt) [2], in der Regel über das elektronische Anmeldesystem QISPOS [3].
Die Anmeldung zur zweiten Wiederholungsprüfung und zu Abschlussarbeiten erfolgt grundsätzlich persönlich bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung. Zur Anmeldung einer Prüfung sind die gemäß der jeweiligen Modulbeschreibung vorab zu erbringende Leistungen nachzuweisen. Nähere Informationen zu Prüfungen, Prüfungsanmeldung und Prüfungsformen finden Sie in der AllgStuPO der TUB [4] bzw. in der Fach-StuPO Ihres Studienganges [5].
Wie funktioniert die Anmeldung über QISPOS?
Hier finden Sie Informationen zur Nutzung von QISPOS [6], dem elektronischen Prüfungsanmeldesystem. Die Anmeldung zu und der Rücktritt von Prüfungen können nur in den festgelegten Anmeldezeiträumen [7] erfolgen.
Ich kann mich in QISPOS nicht für die Prüfung anmelden - woran liegt das und wer ist dafür zuständig?
- Das Modul wird in diesem Semester nicht angeboten.
- Das Modul ist von der Prüferin, dem Prüfer noch nicht freigeschaltet worden.
- Das Modul ist noch nicht auf das Online Anmeldeverfahren umgestellt. Dies betrifft hauptsächlich Wahlpflichtmodule und Wahlmodule.
- Die Anmeldung erfolgt nicht im Anmeldezeitraum.
Bei Problemen mit der Anmeldung wenden Sie sich bitte als erstes an Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer.
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Auslandsstudium
Wo finde ich Informationen über Möglichkeiten eines Studiums im Ausland?
Informationen zu den einzelnen Kooperationen und ausländischen Universitäten erhalten Sie beim Referat für Studierendenmobilität und Betreuung internationaler Studierender [8]. An der TU Berlin bestehen mit über 300 ausländischen Hochschulen Kooperationen, über die die Studierenden im Ausland studieren können. Die Teilnahme an einem Austauschprogramm ist in der Regel mit einem Stipendium und dem Erlass bzw. Teilerlass der Studiengebühren im Ausland verknüpft. Die Aufenthaltsdauer liegt je nach Programm zwischen drei und zwölf Monaten.
Wann gehe ich am besten ins Ausland?
Die Studierenden von Bachelorstudiengängen müssen zu Beginn des Austauschaufenthaltes mindestens im 3. Fachsemester sein, um an einem ERASMUS+ [9]-Austausch teilzunehmen. Da ein Auslandsstudium relativ lange Vorlaufzeiten mit sich bringt, ist für einen Austausch ab dem 3. Fachsemester schon eine Bewerbung direkt nach Studienbeginn nötig.
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Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen
Ich habe vor einigen Jahren an der TU Berlin studiert und brauche eine Bescheinigung über die Studieninhalte - wer ist dafür zuständig?
Bescheinigungen über die Studieninhalte erhalten Sie beim
Prüfungsamt.
Anschrift:
Technische Universität
Berlin
Abt. I - Studierendenservice
Referat IB -
Prüfungen
[Bitte geben Sie hier Ihren Studiengang
an]
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Die jeweiligen Ansprechpartner/innen für Ihren Studiengang finden
Sie auf den Seiten des Referats IB: Prüfungen [10].
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Bewerbung
Wie und bis wann bewerbe ich mich für einen Studienplatz an der TU Berlin?
Auf den Seiten der Allgemeinen Studienberatung [11] der TUB finden Sie detaillierte Informationen rund um das Thema Bewerbung.
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Doktorandenprogramm (Promotion)
Gibt es einen
Promotionsstudiengang an der TU Berlin?
Die Promotion
dient als Vorbereitung auf die selbständige Forschung, daher gibt es
keinen eigenen Promotionsstudiengang an der TU Berlin.
Muss ich als Doktorand eingeschrieben sein?
Eine Einschreibung als Doktorand an TU Berlin ist nicht
erforderlich.
Wie finde ich einen passenden Betreuer für meine
Doktorarbeit (Dissertation)?
Eine/n passende/n
Betreuer/in für Ihre Doktorarbeit (Dissertation) können Sie sich
selbständig aussuchen. Hierzu benutzen Sie die Webseiten der TU
Berlin [12] um sich zu informieren und einen direkten Kontakt zu den
Professoren/innen herzustellen.
Weitere Informationen zur
Promotion finden Sie auf den Seiten des Nachwuchsbüros TU-DOC
[13].
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ERASMUS+-Studierende
Wo finde ich Informationen zum ERASMUS+-Programm? (Outgoings)
Auf den Seiten des Referat für Studierendenmobilität und Betreuung internationaler Studierender [14] finden Sie Informationen rund um das ERASMUS+-Programm. Eine Übersicht über die ERASMUS-Hochschulkooperationen der Fakultät VI finden Sie im ERASMUS Atlas [15]. Die Stipendienausschreibungen mit den zuständigen Hochschullehrern finden Sie auf den Seiten für Internationales [16] unter ERASMUS+ Stipendienausschreibung [17].
Wen kann ich außerdem für Fragen rund um das Studium ansprechen?
Bei allen weiteren Fragen um ein Studium an der TU Berlin wenden Sie sich bitte an das Referat für Studierendenmobilität und Betreuung internationaler Studierender [18].
Gibt es Möglichkeiten, mich schon vor dem Beginn der Vorlesungszeit zu orientieren?
Das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis dient als erste Orientierungshilfe. Durch deren ständige Aktualisierung kann es bei der Bewerbung vorkommen, dass Sie auf nicht mehr aktuelle Vorlesungen zugreifen. Aktuelle Informationen finden Sie unter Studiengänge [19].
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Nebenhörer
Ich bin Nebenhörerin/Nebenhörer und brauche einen Schein - wer ist dafür zuständig?
Ihre Scheine bekommen Sie bei den Sekretariaten des Studienfaches, wo Sie Ihre Prüfung abgelegt haben. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antrag finden Sie unter Zulassung und Immatrikulation [20].
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Stipendien
Welche Stipendienmöglichkeiten gibt es in Deutschland?
Für ein Erststudium können finanziell bedürftige deutsche (und
unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische) Studierende
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
beantragen. Den Antrag stellen Sie hierzu beim BAföG-Amt [21]. Die
erforderlichen Formulare können Sie sich auch im Internet [22]
herunter laden. Ob und wieviel Bafög Sie in Anspruch nehmen können,
kann mit dem BAföG-Rechner [23] überprüft werden.
Des
Weiteren gibt es zur Finanzierung des Studiums die Möglichkeit eines
Stipendiums. Die Studienberatung hat hierzu eine Auswahl bedeutender
Studienstiftungen [24] aufgestellt. Auch das Bundesministerium für
Bildung und Forschung hat unter Stipendienlotse [25] eine Datenbank
eingerichtet. Die gemeinnützige Initiative für transparente
Studienförderung [26] unterstützt besonders benachteiligte
Studierende bei der Suche nach einer Finanzierung für ihr Studium mit
der Stipendienplattform myStipendium [27].
Die Studienstiftungen fördern nicht nur Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen, auch gesellschaftspolitisches und soziales Engagement, aber auch der Ausgleich besonderer Benachteiligungen zählen hierbei. Begabtenförderungswerke fördern in der Regel in Anlehnung an das BAföG. Das gilt für die Förderungshöchstdauer ebenso wie für die Höhe des Stipendiums.
Wo finde ich Informationen zu Auslandsstipendien?
Informationen zu Auslandsstipendien erhalten Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandamts [28] und persönlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
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Studienangebot
Alle Studiengänge der TU Berlin
Eine Übersicht aller von der TU Berlin angebotenen Studiengänge finden Sie hier [29].
Welche Studiengänge werden an der Fakultät VI angeboten?
Die Bachelor-, Master- und Weiterbildungsstudiengänge der Fakultät VI können Sie in dieser Übersicht [30] ersehen.
Werden an der Fakultät VI englischsprachige Studiengänge angeboten?
Die Fakultät VI bietet auch Masterstudiengänge auf Englisch an. Diese finden Sie ebenfalls im Bereich Studium und Lehre auf der Webseite der Fakultät [31].
Und zu den Dual-Degree-Programmen der Fakultät im Masterbereich gelangen Sie hier [32].
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Studienberatung
Ich habe inhaltliche Fragen zu meinem Studium - an wen kann ich mich wenden?
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die studentische Studienfachberatung Ihres Studienganges. Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Informationsseite zu Ihrem Studiengang.
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Studiendauer
Wieviele Semester beträgt die Regelstudienzeit für meinen Studiengang?
Das ist abhängig von Ihrem Studiengang. Detaillierte Informationen können Sie Ihrer Fach-StuPO bzw. unserer Studiengangübersicht entnehmen.
Die Regelstudienzeit für fast alle unsere Bachelorstudiengänge beträgt sechs Semester. Einzige Ausnahme an unserer Fakultät ist der Bachelorstudiengang Ökologie und Umweltplanung, hier sind es acht Semester.
In den Masterstudiengängen beträgt die Regelstudienzeit vier Semester. Ausnahmen sind der Studiengang Denkmalpflege mit drei und der noch in der Entwicklung befindliche Masterstudiengang Ökologie und Umweltplanung mit zwei Semestern.
Bei den Weiterbildungsstudiengängen Bühnenbild_szenischer Raum und Real Estate Management beträgt die Regelstudienzeit vier, im Urban Management drei Semester.
Wann werde ich exmatrikuliert?
Sie werden nur in wenigen Fällen von Amts wegen exmatrikuliert, nämlich wenn Sie
- Sie die Abschlussprüfung in Ihrem Studiengang bestanden haben,
- eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden haben,
- sich für das nächste Semester nicht zurückgemeldet haben oder
- wenn Sie die Gebühren und Beiträge, einschließlich der Sozialbeiträge zum Studentenwerk, des Beitrags für die Studierendenschaft und des Beitrags für ein Semester-Ticket, trotz schriftlicher Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nicht oder nicht vollständig gezahlt haben.
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Wiederholung von Prüfungen
Wie oft kann ich eine Modulprüfung wiederholen?
Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig (§ 49 Abs. 1 AllgStuPO).
Die Abschlussarbeit kann bei nicht ausreichender Leistung, verspäteter oder versäumter Abgabe einmal wiederholt werden.
Kann ich einzelne Prüfungselemente der Portfolioprüfung wiederholen oder muss ich das gesamte Modul wiederholen?
Wenn sie die Portfolioprüfung nicht bestanden haben, müssen Sie beim nächsten Prüfungsversuch alle Prüfungselemente erneut ablegen.
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Kontakt
Referat Studium und LehreFakultät VI
Sekr. A3
Architekturgebäude
Straße des 17. Juni 152
10623 Berlin
Förderung, Stipendien und Praktika
- BAföG [33]
- Stipendienlotse (BMBF) [34]
- MyStipendium.de [35]
Bewerbung und Immatrikulation
- Bachelorstudiengänge [36]
- Masterstudiengänge [37]
- Fristen und Termine [38]
Allgemeine Informationen
- Allgemeine Studienberatung [40]
- Prüfungsamt [41]
- Büro für Internationales [42]
- Campus-Leben [43]
- Personensuche [44]
- Vorlesungsverzeichnis [45]
- Stud. Stellenausschreibungen [46]
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